Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Jeder uns mündlich, fernmündlich, schriftlich oder auf andere Weise erteilte Auftrag ist für uns erst dann verbindlich, wenn er
a) von uns schriftlich bestätigt worden ist oder
b) von uns tatsächlich ausgeführt wurde.
Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die wir in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche zugesichert haben oder solche, die im Rahmen eines eventuell schriftlich abgeschlossenen Vertrages ausdrücklich als solche vereinbart sind.
Die von uns kalkulierten Preise sind Tagespreise. Sie verstehen sich jeweils rein netto ab unserem Lager oder ab dem von uns zu bestimmenden Absenderort zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich etwaiger Fracht- oder Versandkosten. Bei Liefer- und Leistungsfristen von mehr als 3 Monaten bleibt uns vorbehalten, etwaige seit Auftragsbestätigung erfolgte Preisänderungen an unseren Vertragspartner weiter zu geben.
Soweit zwischen uns nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab unserem Rechnungsdatum bzw. bei Servicerechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jedweden Abzug zahlbar und fällig.
Skonto- oder sonstige Abzüge sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Erfolgt Ihre Zahlung durch Scheck oder Wechsel, gilt die Annahme der Schecks oder Wechsel durch uns lediglich erfüllungshalber und nicht an Zahlungs Statt. Unsere Forderung gilt erst mit vorbehaltsloser Gutschrift des Scheckbetrages bzw. vollständiger Zahlung des Wechsels als erfolgt.
Vor vollständiger Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent) erwirbt unser Kunde im Falle von Kauf- oder Agenturgeschäften kein Eigentum an dem Liefergegenstand; vielmehr bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen dem jeweiligen Verkäufer/Eigentümer vorbehalten.
Kommt ein mit uns nach Maßgabe der vorliegenden Bestimmungen abgeschlossener Vertrag durch schuldhaftes Verhalten unseres Kunden nicht zustande bzw. wird dieser nicht vollständig abgewickelt, so ist unser Kunde uns gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. Der Kunde verpflichtet sich hiermit uns gegenüber, für den entgangenen Gewinn einen auf 3.000,00 DM begrenzten pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15 % der Netto-Rechnungssumme zu zahlen. Wir behalten uns im Einzelfall vor, einen höheren entgangenen Gewinn zu berechnen und geltend zu machen. Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen behalten wir uns ebenfalls vor.
Wir weisen unsere Vertragspartner hiermit ausdrücklich darauf hin, dass wir die zur Durchführung des kaufmännischen Geschäftsablaufs erforderlichen Daten speichern.
Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – jeweils der Sitz unseres Geschäftsbetriebes. Als Gerichtsstand gilt das für unseren Geschäftsbetrieb zuständige Amts- bzw. Landgericht als vereinbart, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegen stehen.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden und nachfolgenden Regelungen rechtsunwirksam sein rechtsunwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der rechtsunwirksamen oder rechtsunwirksam werdenden Regelung tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die der gewollten Regelung am ehesten entspricht.
II. Kauf- und Agenturgeschäfte
Unser Unternehmen befasst sich lediglich mit dem Verkauf und der Vermittlung von Kaufverträgen über neue und gebrauchte grafische sowie drucktechnische Maschinen, nicht dagegen mit deren Produktion und Herstellung.
Der Verkauf bzw. die auf den Abschluß eines Kaufvertrages gerichtete Vermittlung (Agenturgeschäft) erfolgt daher mit folgenden Einschränkungen:
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Bei Abschluß von Agenturgeschäften oder Kaufverträgen über gebrauchte Maschinen stehen unseren Kunden Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche uns gegenüber nur insoweit zu, als wir diese an unseren Vorverkäufer weitergeben können.
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Etwa uns gegenüber bestehende Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche sind unabhängig von den vorstehenden Regelungen erloschen bzw. verfallen, sofern sie uns gegenüber nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche ab Auslieferung schriftlich mitgeteilt werden.
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Der Versand von Maschinen und Geräten erfolgt unfrei ab unserem Lager bzw. ab Herstellerwerk bzw. ab dem von uns zu bestimmenden Absendeort auf Rechnung und ausschließliche Gefahr des Kunden.
Maschinen und Geräte werden von uns auf Kosten unseres Kunden gegen Transportschäden versichert, sofern unser Kunde nicht bei Abschluß des Kaufvertrages schriftlich ausdrücklich etwas anderes wünscht. -
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik etc.) haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen unseren Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Minderungsrechten.
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Uns bleibt vorbehalten, unsere vertraglichen Verpflichtungen auch in mehreren Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen.
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Der Versand von Maschinen und Geräten erfolgt stets auf Rechnung und auf Gefahr unsers Kunden.
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Unser Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht worden sind, nicht berechtigt.
III. Serviceleistungen
Neben den in Abschnitt II beschriebenen Leistungen beschäftigen wir uns auch mit der Erbringung von Serviceleistungen (= Reparaturleistungen und Maschinentransporte). Derartige Leistungen erbringen wir ausschließlich als Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
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Nach Beendigung von auftragsgemäß erbrachten Serviceleistungen werden unseren Kunden von unseren Mitarbeitern Techniker- bzw. Transportberichte vorgelegt, in denen der wesentliche Inhalt der Serviceleistung festgehalten ist. Mit Unterzeichnung der Techniker- bzw. Transportberichte erkennen unsere Kunden die ordnungsgemäße, mangelfreie und vollständige Erledigung unserer Leistungen ausdrücklich an und verzichten auf jedwede spätere Einwendungen. Dies gilt auch für die in den Technikerberichten aufgenommenen Arbeitszeiten, Fahrzeiten und Kfz-Kosten.
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Im Rahmen der von uns erbrachten Dienstleistungen schulden wir Bemühungen, nicht aber Erfolg. Rechnungen über die von uns erbrachten Dienstleistungen sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne jeden Abzug zahlbar und fällig.